Unser Stromnetz

Alle wichtigen Daten und Fakten zu unserem Stromnetz auf einen Blick.

Anmeldung einer Erzeugungsanlage

Wir stellen Ihnen nachfolgende Unterlagen/Formulare für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen kostenfrei zur Verfügung. Wir übernehmen allerdings für die Aktualität und die Richtigkeit der Formulare keine Haftung.

Netzstrukturdaten

Strukturdaten per 31.12.2022

Netzgebiet
Geographische Fläche des Netzgebietes
93 km²
Versorgte Fläche des Netzgebietes
18 km²
Einwohner des Netzgebietes
46.990
Stromkreislänge der Freileitungen
Mittelspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)
214,0 km
Niederspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)
389,0 km
Stromkreislänge der Kabel
Mittelspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)
214,0 km
Niederspannungsebene (ohne Hausanschlussleitungen)
389,0 km
Installierte Leistung der Umspannungsebene
Umspannung HS/MS
111,50 MVA
Umspannung MS/NS
311,90 MVA
Anzahl der Entnahmestellen
Umspannung HS/MS
4 Stück
Mittelspannung
223 Stück
Umspannung MS/NS
197 Stück
Niederspannung
29.259 Stück
Netzverluste je Spannungsebene
Umspannung HS/MS
0,52 %
Mittelspannung
0,82 %
Umspannung MS/NS
0,36 %
Niederspannung
1,43 %
Entnommene Jahresarbeit der Kunden
Umspannung HS/MS
61.365 MWh
Mittelspannung
91.567 MWh
Umspannung MS/NS
22.727 MWh
Niederspannung
93.695 MWh
Summe aller Einspeisungen je Spannungsebene
Umspannung HS/MS
159,341 MWh
Mittelspannung
18.414,355 MWh
Umspannung MS/NS
6.514,240 MWh
Niederspannung
12.009,998 MWh
Verlustenergie
Menge der Verlustenergie
8.639 MWh
Preis der Verlustenergie
10,49 ct/kWh
Summenlast der Netzverluste
2,33 MW
Zeitgleiche Jahreshöchstlast (inkl. Einspeisungen)
49.685 kW
Höchstentnahmelast aus der vorgelagerten Netzebene
49,7 MW
Bezug aus der vorgelagerten Netzebene
241.092 MWh
Summenlast der nicht leistungsgemessenen Kunden
20,26 MW

Grundversorger

Grundversorgungspflicht ist die Pflicht eines Energieversorgungsunternehmens, in Netzgebieten der allgemeinen Versorgung Haushaltskunden zu Allgemeinen Bedingungen und Allgemeinen Preisen in Niederspannung zu beliefern und zu diesen Bedingungen jeden Haushaltskunden zu versorgen (§ 36 Abs. 1 EnWG). Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 S. 1 EnWG).

Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, zum 01.07.2024 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen.

Im Feststellungsverfahren gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde der Vertrieb der Energie- und Wasserversorgung Bruchsal GmbH (ewb) für die Kernstadt Bruchsal, Untergrombach, Obergrombach, Heidelsheim, Helmsheim und Büchenau als Grundversorger festgestellt.

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